Band 30: Eintrag vom  26. Juni 1739 (Nr. 688 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

denen benachbahrten auffm Büchel und auff der rheinstraßen soll unter arbitrari straff ahnbefohlen werden die außgehangenen cronen so gleich abzunehmen.