schumacher ambt gegen Johannes Camps wittib Orth
das schumächersambt ubergibt inhaesiv generaleur contradictionem und termino loco oralis gegen Johannes Camps und Paulus Ramrath, so dan die wittib Wilhelm Orth das per notarium auffgerichtetes inventarium mo- et immobilium wegen deren zwischen ihren verheijrathen sohn und tochter man, werden beijde partheijen zum burgermeister verhore hinverwiesen