wie es mit dem simpels collectiren zu halten
adieweilen fur einig jahren das hebgeldt verhöhnt, und 8 reichsthaler umb die gelder hinauff zu bringen und in der einnehmereij zu bezahlen denen herren collectoribus zugelegt seijndt, hingegen dan selbige keine restanten einbringen noch die executionsgeldere dem executanten bezahlen, sondern zu denen morofis hinlegen sollen.
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