Band 30: Eintrag vom  4. Dezember 1742 (Nr. 1609)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

uhr

die vom uhrmächer übergebene rechnung ist verleßen, und fur guth befunden durch einen außwendigen uhrmacher sothan arbeit der uhren besichtigen zu laßen, ob wohl oder übel gemacht seije.