Auf den Antrag des künftigen Gymnasial-Directors Tücking um Ausstattung seiner Directorwohnung mit Ofen und Fournaise erklärt die Versammlung nicht eingehen zu können, weil hierorts ein solches Haus überhaupt nicht besteht und dieserhalb Neuerungen eintreten zu lassen nicht für gut befunden wird.
a. u. s.