Der Wasserbau-Inspector Grund ersucht Namens der Niers 𝜑 Genossenschaft die Stadt um die Erlaubniß, die in dem Neuß- Gladbacher-Communalwege liegende NordCanalbrücke senken zu dürfen, welche Senkung eben so sehr im Interesse der Meliorations-Gesellschaft als in jenem der Stadt liege. Von der Stadt Neuß wird zu dem Ende verlangt, daß sie a. einen Mitteljochphahl, welcher erneuert werden muß, in natura zum Bau überreiche; b. die Kosten der etwa nöthigen neuen Hölzer bis zum Betrage von 30 Thlr zuschieße; c. die Genossenschaft nach Vollendung des Umbaus der Brücke, von deren Unterhaltung gänzlich entbinde.
Da die Niederlegung der Brücke im wesentlichen Interesse der Communikation liegt, die Stadt auch noch ein geeignetes Holzstück zu einem neuen Mitteljochphahl besitzt, der event. Zuschuß von 30 Thlr überdies billigt erscheint, beschließt die Versammlung auf die gemachte Proposition einzugehen. Herr Bau-Inspector Weise sei indessen zu committiren, die Arbeiten im Interesse der Stadt zu controlliren.
actum ut supra