Band 52: Eintrag vom  16. Mai 1859 (Nr. 417 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Beitrag der Stadt zu den Baukosten des evangelischen. Pfarrhauses.

Der Vorsitzende legt eine Verfügung Königlichen Regierung vom 27. April courant vor, welcher gemäß es nicht genügt, nach dem Beschlusse vom 4. nur eine Summe von 3000 Thlr für den evangelischen Pfarrhausbau disponibel zu stellen, vielmehr sei der festgestellte Beitrag der Oberpräsidial-Bestimmung gemäß, mit 3273 Thlr 7 Sgr 6 Pf vollauf bereit zu stellen.

Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt, den Beitrag vollauf mit 3273 Thlr 7 Sgr 6 Pf zur Disposition zu stellen, und bemerkt weiterhin, daß es nicht in ihre Absicht gelegen habe, in dem früheren Beschlusse die Bedingung zu stellen, daß der Stadt nach dem 1. October 1860 Zinsen gezahlt werden, sondern nur diejenigen, daß die Stadt nach dem angegebenen Termin von der Miethzahlung an den evangelischen Pfarrer entbunden werde, weil bis dahin nach der Aussage des Herrn Bau-Inspector Weise der Pfarrhausbau vollendet sein, und von dem Pfarrer bezogen werden könne, damit Letzterer erreicht werde, beschließt die Versammlung ferner der Königlichen Regierung die Bitte vorzutragen, geneigtes dafür sorgen zu wollen, daß auch die übrigen Verpflichteten ihre respective Beiträge einzahlen, und daß nöthigenfalls auch gegen diese im Interimisticum erlassen werde.

actum ut supra