Band 50: Eintrag vom  5. November 1856 (Nr. 653)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Eine Mittheilung der Schul-Commission wird vorgelesen, wornach der provisorische Vorstand des WaisenhausVereins im Interesse der Waisen- und verwahrlosten Kinder beabsichtigt, in den dazu angemessenen Räumen des neuen Waisenhauslokales eine Privathöhere Töchterschule zu errichten, ohne daß die Stadt die mindeste Beihilfe zu leisten habe, oder falls es gewünscht werden möchte, die bestehende städtische höhere Töchterschule in der Weise zu übernehmen, daß die Stadt auch hierbei einen Zuschuß nicht herzugeben habe, zumal die dem hiesigen Waisenhause vorstehende Schwesterschaft vom armen Kinde Jesu unter ihren Mitgliedern im Mutterhause zu Aachen mehrere für den höheren

[Nächste Seite] Unterricht geprüfte Lehrerinnen zähle, und die Einnahme des Schulgeldes gegen die 120 Thlr. betragenden Unterhaltungskosten einer neuen Schwester jedenfalls einen Überschuß für das Waisenhaus ergeben werde.

Die Schul-Commission erklärt sich mit der Übernahme der höhern Töchterschule Seitens der genannten Schwesterschaft einverstanden, da sich hierdurch ein nicht zu verkennender Vortheil für das städtische Aerar herausstelle, während der Unterricht nicht im Mindesten beeinträchtigt werde.

Nach gepflogener Berathung gab die StadtverordnetenVersammlung die Erklärung ab, wie sie sich der Ansicht der Schul-Commission anschließe.

actum ut supra