Band 41: Eintrag vom  11. Juni 1816 (Nr. 43)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Ankauf des Dammer Höfgen.

Auf die vom Herrn Bürgermeister gemachte Vorstellung, daß das von dem ehemaligen Unterpräfekt Herrn Jordans, angekauften, der Stadt Neuß ehedem zugehörige Dammer Höfgen am 14. dieses neuerdings gerichtlich in Crefeld würde verkauft werden, verlangte derselbe zugleich, daß der Stadtrath seine Meinung äußere, ob es nicht den den städtischen Intereßen angemessen wäre, wenn besagtes Höfgen wieder von der Stadt angekauft würde.

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Worauf dann der Stadtrath in Hinsicht daß da einem unterm 14. des verfloßenen Monaths Februar abgehaltenen Protocoll zufolge seiner Seits wirklich beschloßen worden, auf die Einziehung des besagten Höfgens anzutragen, dem Herrn Jordans nur 1/3 des Kaufpreises bezahlt hatte, auch diese Einziehung wirklich unterm 16. selbigen Monaths nachgesucht worden obwohln darauf von einem hohen General Gouvernement keine entscheidende Antwort erfolgt ist.

In Erwägung daß die Stadt immer an dem Anpächter dieses Höfgens einen Aufseher über Broich und Holz hatte und eines solchen auch fernerhin bedarf.

In Erwägung endlich, daß der Anpächter dieses Höfgens ein Stück Holz benützt, was der Stadt Neuß zugehört, und der neue Ankäufer desselben in dem Genuß des dermaligen Anpächters zu treten fordern, und also Anlaß zu einem Prozeß gegeben werden könnte, beschlossen hat. Daß besagtes Höfgen für die Stadt neuerdings angekauft werden soll

Worauf dann der Herr Bürgermeister ersucht worden, sich des Endes nach Crefeld zu begeben wozu derselbe sich anheißig gemacht hat.

so geschehen p p p

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