Erschienen beide Oberlehrer Richen und Rudisch, berichteten über den unregelmäßigen Besuch der Freischulen, und legten die Verzeichniße der säumigen Kinder vom Monat Mai vor. Es wurde beschloßen diese Verzeichniße den beiden Schulvorständen Muller und Rottels mitzutheilen und diese einzuladen die Eltern der Säumigen zur Rede zu stellen und durch geeignete Vorstellungen zu vermögen ihre Kinder vorschriftsmäßig zur Schule zu schicken; im Nächsten Monat aber das vorgeschriebene Verzeichniß gehörigen Ortes einzureichen, damit die Eltern zur Straf gezogen werden können.