Erschienen beide Oberlehrer Richen und
Rudisch, berichteten über den unregelmäßigen
Besuch der Freischulen, und legten die Verzeichniße der säumigen Kinder vom Monat
Mai vor. Es wurde beschloßen diese Verzeichniße den beiden Schulvorständen Muller und Rottels mitzutheilen und diese einzuladen die Eltern der Säumigen zur Rede
zu stellen und durch geeignete Vorstellungen
zu vermögen ihre Kinder vorschriftsmäßig zur Schule zu schicken; im Nächsten
Monat aber das vorgeschriebene Verzeichniß gehörigen Ortes einzureichen, damit
die Eltern zur Straf gezogen werden
können.