Erschienen beide Oberlehrer Richen und
Rudisch, berichteten über den unregelmäßigen
Besuch der Freischulen, und legten die Ver-
zeichniße der säumigen Kinder vom Monat
Mai vor. Es wurde beschloßen diese Ver-
zeichniße den beiden Schulvorständen Muller und Rottels mitzutheilen und diese einzu-
laden die Eltern der Säumigen zur Rede
zu stellen und durch geeignete Vorstellungen
zu vermögen ihre Kinder vorschrifts-
mäßig zur Schule zu schicken; im Nächsten
Monat aber das vorgeschriebene Verzeich-
niß gehörigen Ortes einzureichen, damit
die Eltern zur Straf gezogen werden
können.