Band 58: Eintrag vom  08. März 1875 (Nr. 369 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Remuneration eines Lehrers.

Auf Grund der Verfügung Königlicher Regierung vom 15. Juni 1874, Remuneration für Stellvertretung an unbesetzten Schulclassen betreffend, wird dem evangelischen LehrerPrediger für Leitung des Unterrichts in der zweiten Klasse der evangelischen Schule für die Zeit vom 1. October 1874 bis 1. October 1875 eine in Monatsraten zahlbare Remuneration von 100 Thalern resp. 300 Mark bewilligt.