Band 45: Eintrag vom  1. Juli 1841 (Nr. 160)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf die Eingabe des evangelischen Presbyterium vom 1. des Monats bemerkte der Stadtrath, wie er seinerseits nichts dabei zu erinnern habe, daß auf dem evangelischen Kirchhofe bestimmte Räume zur Erwerbung eigener Grabstätten abgeprüft und die Preise der einzelnen Grabstätten zu 3 1/2 Fuß Breite und 7 Fuß Länge nach § 13 der Regierungs Verordnung vom 8. April 1838 auf 4 Thaler 2 Silbergroschen 6 pfennige festgestellt wurden. Der Stadtrath äußerte jedoch ferner, daß der Preis größerer Familien-Begräbnisse vorbehalten bleibe, und der Ertrag der Grabstätten überhaupt nach §. 17 der allegirten Verordnung für die Unterhaltung und künftige Erweiterung des Kirchhofes zu verwenden, respective zu assumiren sei.

A. u. s.