Band 45: Eintrag vom  28. April 1841 (Nr. 161)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht des von dem Königlichen Landgerichte zu Düsseldorf in Sachen des Holzhändler Pabstmann gegen die Stadt Neuhs unterm 28. April laufenden Jahres erlassenen Urtheiles beschloß der Stadtrath von Neuss, daß gegen dieses Urtheil Berufung einzulegen sei.

A. u. s.

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