Band 52: Eintrag vom  22. August 1859 (Nr. 479 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Gesuch der um Weiterbelassung der Dienstwohnung ihres verstorbenen Mannes.

Die Versammlung glaubt auf den Antrag aus dem Grunde nicht eingehen zu können, weil die Wohnung dem künftigen Verwaltungsdiener überwiesen werden muß, überdies auch grundsätzlich städtische Wohnungen in der beantragten Weise nicht vergeben werden dürfen.

actum ut supra