Band 45: Eintrag vom  18. März 1841 (Nr. 115)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach dem Vortrage des Bürgermeisters beschloß der Stadtrath, die von dem alten Wasenmeister seit früherer Zeit benutzten ehemaligen Schindsgruben, nämlich 1., Die Schindsgrube an dem nach dem Steinhaus führenden Viehstraße haltend nah der beiliegenden Charte des Geometer Rappenhoener vom 11. März courant 59 Ruthen 40 Fuß Magdeburger Maaßes GrundsteuerCataster B ohne Nummer, 2., Die alte Schindgrube an der Ober-Erft, Grundsteuer-Cataster Section G N° 268, haltend nah der vorgedachten Charte 111 Ruthen 50 Fuß, als unbestrittenes städtisches Eigenthum an den Meistbietenden öffentlich zum Besten des städtischen Aerar zu veräußern, dagegen 3., Das Grasgewächs auf dem zur Veräußerung sich nicht eignenden, an das letztere Grundstück schießenden Damme /:Grundsteuer-Cataster G N° 268:/ enthaltend 102 Ruthen 40 Fuß zum Nutzen der Stadt zu verpachten.

A. u. s.