Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigte, daß die von Jacob Abels projectirte Grenzmauer längs der Erft
[Nächste Seite] am Niederthore in denjenigen Dimensionen ausgeführt werde, wie solche in der Zeichnung des Kataster-Geometer Rappenhoener vom 5. Dezember 1864 angegeben sind, jedoch unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß das ErftuferAufschlagsrecht nicht im mindesten beeinträchtigt werde.actum ut supra