Ankauf eines Hauses in der Alleestraße von Georg Hecker.
Eingehend auf den von dem Bürgermeister gemachten Vorschlag findet der Stadtrath es dem Interesse der Gemeinde ganz angemessen, daß dem Georg Hecker und dessen großjährigen Kindern angehörige, mit Lit. C. N° 121 bezeichnete Haus und Hofraum in der
[Nächste Seite] hiesigen Alleestraße zu dem billig erscheinenden Kaufpreise von 230 Thaler 23 Silbergroschen 1 pfennige für die Stadt käuflich zu erwerben.Unter Zustimmung der Königlich Hochlöblichen Regierung, und welche hierdurch gebeten wird, autorisirt der Stadtrath daher den Bürgermeister über den Ankauf förmlichen Act zu thätigen.
Actum ut supra