1. Bedingungen zur Verpachtung der am Rheine
gelegenen Weide am Rheine.
[Nächste Seite] Die Versammlung beschließt, fragliche Weide in 6 Parzellen
auf sechs respective neun Jahre mit dem Bemerken verpachten zu
lassen, daß es dem Stadtrathe freistehen soll, entweder die
Verpachtung auf sechs oder jene auf neun Jahre zu ratifiziren.
Es wurde genehmigt, daß die erste Parzelle, welche für die Bewohner
an den SteinenTheod. Hellersberg und
Witwe Leuchenberg unumgänglich nöthig ist, nicht öffentlich ausgestellt, sondern denselben
dem Wunsche der Genannten gemäß, gegen verhältnißmäßigen Pachtzins, wie die anschießenden Parzellen
verpachtet worden, aus der Hand in Pacht überlassen
werde.
actum ut supra