Band 47: Eintrag vom  12. Oktober 1843 (Nr. 39)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Genehmigung zur Erbauung des hölzernen Kippkrahnen an der Erft.

In heutiger Sitzung des Stadtrathes wurde erörtert, daß der am hiesigen Werfte bestehende städtische Krahnen während der Zeit, daß derselbe zur Auskrahnung versteuerbarer Güter gebraucht werde, für andre Güter nicht benutzt werden könne, und daher sehr häufig der für den allgemeinen Verkehr höchst nachtheiligen Fall eintreten

[Nächste Seite] werde, daß in die Ein- und Ausladung jener Güter einen mehrtätgigen Aufenthalt erleide. Um diesem Übelstande vorzubeugen, erscheine es unumgänglich, daß ein zweiter Krahnen – ein sogenannter Kippkrahnen – außerhalb der dem Hauptsteueramte überwiesenen Räume sofort auf städtische Kosten gebaut werde, anzu der Stadtrath herdurch die Autorisation ertheilt.

Actum utsupra