Der jüdischen Gemeinde wird ein Grundstück von 45 Ruthen 60 Fuß als Begräbnißplatz überlaßen.
Im Hinblick auf die Verfügung Königlich Hochlöblicher Regierung vom 28. September des Jahres I. Seite II. A No 13149 erklärte der Stadtrath, wie er nichts dagegen zu erinnern finde, daß der hiesigen jüdischen Einwohnerschaft ein vor dem Rheinthore gelegenes ödes Gemeinde-Grundstück von einem Flächenraum von 45 Ruthen 60 Fuß Magdeburger Maaßes als Begräbnißplatz zur Benutzung überlassen worden, und einstweilen ferner überlassen worden, ohne daß jedoch die jüdische Einwohnerschaft auf dieses Gemeinde-Grundstück keine Eigenthums-Rechte soll gründen können.
Actum utsupra