Abtragung der städtischen Maikammer
Dem von dem Bürgermeister gemachten Vorschlage: Daß die sogenannte städtische Maikammer bestehend in einem alten verfallenen Sommerhäuschen, und einem kleinen mit Mauern umgebenen Gärtchen abgetragen, und der dadurch entstehende Raum theils zu nothwendiger Erweiterung des Platzes am Krahnen benutzt, theils als Lagerplatz zum Vortheil der Stadt-Casse verpachtet werde, gab der heute versammelte Stadtrath um so
[Nächste Seite] bereitwilliger seine Zustimmung, als die Maikammer jetzt nichts einbringe, durch die Verpachtung der Lagerplätze aber jedenfalls eine Einnahme für die Stadt-Casse in Aussicht gestellt sei.Unter den Vorbehalte der wohl unzweifelhaften Genehmigung Königlich Hochlöblicher Regierung ermächtigt der Stadtrath demnach den Bürgermeister zu der Abtragung der Maikammer und später zur Verpachtung der Lagerplätze an jener Stelle schreiten zu lassen.
Actum ut supra