Band 47: Eintrag vom  12. Januar 1844 (Nr. 64)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Erhöhung der Remuneration für die Ertheilung des ReligionsUnterrichtes am Collegium von 100 Thalern auf 175 Thalern.

Auf den von dem Kirchen-Vorstande befürworteten Antrag der Vikarien an der katholischen Pfarrkirche hierselbst, deren einer nach den im Jahre 1832 getroffenen Anordnungen den Religions-Unterricht an dem Progymnasium gegen eine jährliche Remuneration von 100 Thalern ertheilt, fand der Stadtrath sich gerne bewogen, diese Remuneration unter den oberaltenden Umständen vom 1. Januar 1844 an von Hundert Thalern auf Einhundert fünf und siebzig Thaler mit der Bestimmung zu erhöhen, daß diese Zulage, wie es bisher auch mit der Remuneration selbst der Fall gewesen, unter die drei Vikarien zu gleichen Theilen getheilt, und als eine allgemeine Gehalts-Verbesserung derselben betrachtet werde. Durch die Bewilligung dieser Zulage will der Stadtrath jedoch dem Rechte nicht entsagen, bei etwa eintretenden veränderten Verhältnissen diese Remuneration für die Folge wieder anders zu vormiren, was er daher hierdurch als förmlichen Vorbehalt ausspricht.

Actum utsupra