Eine Mittheilung der Herren Josten & Breuervom 20. d. Mts. wird vorgelegt, wodurch dieselben bereit sind, der Gemeinde Neuß das zum Convictorial-Ge- bäude bestimmte Sebastianus-Kloster noch ferner bis zum 30. April 1852 nach Maßgabe ihrer Offerten vom 17. Juli 1849 und 26. Merz 1850 käuflich zur Verfügung zu stellen, mit der Bedingung, jedoch für die Gemeinde, daß den Eigenthümern für den Fall, wenn bis zum 1. Februar 1852 von Seiten der Stadt eine bestimmte Erklä- rung über den Ankauf oder Nichtankauf nicht erfolgt sein möchte, eine fernere Mietentschä- digung für die Zeit vom 1. October 1852bis eodem 1853 von zweihundert Thalern vergütet werden muß. Ferner stellen dieselben nach- folgende Bedingungen: