Pegelstellung für die Mühlen am Rhein-, Niederund Hammthore.
Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 11. Maerz courant I. S. III N° 3118, die Pegelsetzung bei den Mühlen am Rhein-, Nieder- und Hammthore betreffend war der Stadtrath der Meinung, daß es allerdings angemessen scheine, nur erst einen Vergleichs-Versuch dieses Gegenstandes halber einzuleiten. Da dadurch entstehende Kosten wird die Stadt übernehmen.
Actum ut supra