Durch Eingabe vom 10. des Monats bittet der seit dem 12. April vorigen Jahres auf ein Jahr provisorisch angestellte
[Nächste Seite] angestellte Leihhaus-TaxatorPhil. Lostos um weitere Belassung im Dienste und gleichzeitig um Erhöhung des mit der Stelle verbundenen Einkommens von 200 Thl.In Erwägung, daß der p. Lostos nach der vorliegenden Erklärung des Leihhaus-Verwalters seinen Pflichten getreu nachkommt, und sich den Obligenheiten seines Amtes mit Fleiß und Thätigkeit und zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten unterzieht, genehmigt Gemeinderath die fernerweite Dienstbelassung desselben, jedoch unter Vorbehalt halbjähriger Kündigung, und setzt das Einkommen desselben auf 200 Thl Gehalt und 50 Thl persönlicher Zulage, welche jedoch zu jeder Zeit wieder aufhebbar ist, fest.
actum ut supra