Dem in der vorigen Sitzung vorgelegten Gesuch des Wilhelm Heinrich Sommer
[Nächste Seite] und käufliche Ueberlassung des vor seinem Garten vor dem Rheinthore belegenen städtischen alten Wegeterrains wird nach Entgegennahme des Kommissions-Berichts unter folgenden Bedingungen entsprochen. 1/ der Kaufpreis beträgt vier Sgroschen pro Quadratfuß 2/ derselbe ist zu zahlen wenn das Grundstück bebaut resp. in andere Hände übergeht, längstens aber binnen 10 Jahren 3/ der Kaufpreis ist vom Tage des Actes mit 5 % zu verzinsen. Der Vorsitzende wird zur Abschließung des Kaufactes autorisiert.a. u. s.