Dem Leihhaus-TaxatorLostos wurde in Folge seines Gesuchs vom 23. November 1854 zu seiner Besoldung von 200 Thl und der persönlichen Zulage von 50 Thlr, vom 1. Januar des Jahres eine weitere Gehaltserhöhung von 30 Thl bewilligt, so daß dessen Einkommen im Ganzen 280 Thlr betragen werde. Der p Lostos sei mit Beziehnung auf seine in dem späteren Gesuche vom 25. Juni c. eventuell ausgesprochene Kündigung hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß zu setzen, sich zu erklären, ob er die Kündigung seiner dienstlichen Stellung als dennoch erfolgt, oder als zurückgenommen ansehe.
actum ut supra