Die gemeinderäthliche Commission für Bauwesen berichtete in Betreff der Wiederherstellung des Scheibenhauses, daß dieses Gebäude wieder in Standfestigkeit gebracht werden könnte, wenn die ausgewichenen Seitenmauern mittelst Anker an durchlaufenden Eisenstangen gegen weiteres Ausweichen geschützt, die Strebepfeiler mit den Bogen gehörig ausgebessert, die schadhaften Gewölbefelder nebst den sie haltenden Balken ebenfalls reparirt [Einschub oberhalb: resp. ein neues [Toppen?]gewölbe herzustellen] und das Dach gehörig verschalt.
[Nächste Seite] und mit preparirtem Pappendeckel gedeckt, sodann die äußern Vorsprünge am Mauerwerk zum Schutze gegen eindringende Nässe mit Cement gedeckt würden, welche Arbeiten eine Kassen-Auslage von ca 450 Thl erfordern dürften.Gemeinderath beschließt, diese Summe zur Instandsetzung das Scheibenhauses zu votiren, jedoch unter dem Vorbehalte, von dem Bürgermeister mit der Scheibenschützen-Gesellschaft hinsichtlich der Gegenleistungen näher zu vereinbarenden Bedingungen, welche dem Gemeinderath seiner Zeit zur Kenntniß zu bringen sind.
actum ut supra