Band 50: Eintrag vom  15. Mai 1854 (Nr. 144 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die gemeinderäthliche Commission für Bauwesen berichtete in Betreff der Wiederherstellung des Scheibenhauses, daß dieses Gebäude wieder in Stand- festigkeit gebracht werden könnte, wenn die aus- gewichenen Seitenmauern mittelst Anker an durchlaufenden Eisenstangen gegen weiteres Ausweichen geschützt, die Strebepfeiler mit den Bogen gehörig ausgebessert, die schadhaften Gewölbefelder nebst den sie haltenden Balken ebenfalls reparirt [Einschub oberhalb: resp. ein neues [Toppen?]gewölbe herzustellen] und das Dach gehörig verschalt.

[Nächste Seite] und mit preparirtem Pappendeckel gedeckt, sodann die äußern Vorsprünge am Mauerwerk zum Schutze gegen eindringende Nässe mit Cement gedeckt würden, welche Arbeiten eine Kassen-Auslage von ca 450 Thl erfordern dürften.

Gemeinderath beschließt, diese Summe zur Instand- setzung das Scheibenhauses zu votiren, jedoch unter dem Vorbehalte, von dem Bürgermeister mit der Scheiben- schützen-Gesellschaft hinsichtlich der Gegenleistungen näher zu vereinbarenden Bedingungen, welche dem Gemeinderath seiner Zeit zur Kenntniß zu bringen sind.

actum ut supra