Nach Anhörung des Referats der betr. Commission über den gestellten Antrag auf Erweiterung der höheren Töchterschule, beschließt Gemeinderath in Anerkennung der dringenden Nothwendigkeit einer solchen Erweiterung, genannter Schule eine zweite Klasse anreihen zu lassen, und be-
[Nächste Seite] bewilligt zu dem Ende für die Berufung einer provisorisch und mit Vorbehalt von Kündigung anzustellenden qualifizirten zweiten Lehrerin, eine Besoldung von 200 Thlr nebst freie Wohnung. Von dem Zeitpunkt der erweiterten neuen Schul-Einrichtung sei das Schulgeld, welches gegenwärtig nur 6 Thlr pro Kind aufs' Jahr ausmache, für die untere Klasse auf 8 Thlr und für die obere Klasse auf 12 Thlr festzustellen.actum ut supra