Dem Gemeinderath werden zwei Anträge der Stadt-Kasse auf Genehmigung der Niederschlagung a von 2 Thlr 5 Sgr Rest des Kaufpreises von Dünger auf dem Viehmarkte im Jahre 1853, verschuldet von Alex Cohn, welcher verarmt und zahlungsunfähig sei, b. von 40 Thlr Beiträge zum Convicte resp. Gymnasium pro 1853 und 1854, verschuldet von H. Jos. Huppertz, welcher, um einer Wechselschuld und daran geknüpfter persönlicher Haft zu entziehen, seit längerer Zeit sich auf flüchtigem Fuße befinde, zur Prüfung und Beschlußnahme vorgelegt.
Aus den angeführten Gründen erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß der erstere Rückstand im Betrage von 2 Thlr 5 Sgr. niedergeschlagen werde. In Beziehung auf den andern Rückstand von H. Jos. Huppertz ad 40 Thlr bemerkte derselbe, daß dieser, zuverlässigen Nachrichten zufolge, in Venlo wohne, und, da er eine jährliche Rente von 800 Thlr genieße, wohl in der Lage sei, den Rückstand zu zahlen, weshalb der Versuch zu machen, solchen in Venlo von ihm einziehen zu lassen.
actum ut supra