Auf den Antrag eines Gemeindeverordneten wurde heute in Modifikation des in Betreff der Beschaffung eines Pfarrhauses für die evangelische Gemeinde unterm 10. des Monats gefaßten Beschlusses vom Gemeinderath beschlossen, die Commission für städtisches Eigenthum, zu beauftragen, den Gegenstand nochmal in Gemeinschaft mit der von dem evangelischen Presbyterium gewußten bezüglichen Commission in die Hand zu nehmen, und namentlich mit Rücksicht auf die von dem antragstellenden Gemeindeverordneten gegebenen näheren Aufklärungen, die Bereitstellung einer geeigneten Baustelle vorzubereiten, worüber bis zur nächsten Sitzung den Commissionsbericht entgegengesehen wird.
actum ut supra
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