Vorsitzender brachte zur Sprache, ob es vielleicht angemessen erscheinen möchte, an den Communalwegen Maulbeerbäume pflanzen zu lassen, worauf Gemeinderath bemerkte, daß auf eine derartige Anlage um des willen nicht eingegangen werden könne, weil solche den anschießenden Äckern großen Schaden bringen und bei ihrer Ausführung zu vielen und begründeten Klagen Veranlassung geben würde.
actum ut supra