Dem Gemeinderathe wurde die Verfügung Königlicher Regierung vom 17. Dezember courantI L III Nr. 13638 vorgelegt, in welcher genannte Behörde in Rücksicht auf die jetzige Winterzeit und die anhaltenden hohen Preise der Lebensmittel, den Gemeinden empfiehlt, möglichst für Arbeitsverdienst während des Winters und nächsten Frühjahrs zu sorgen. Namentlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Einleitung und Ausführung der Wegebauten pro 1854 hierzu Gelegenheit biete.
Um dieser Verfügung entsprechend, der unbemittelten Klasse verdienstliche Beschäftigung zu bereiten, ermächtigte Gemeinderath den Bürgermeister dem für die Unterhaltung der Communalwege im künftigen Jahre erforderlichen Kies schon jetzt anfertigen und anfahren zu lassen.
actum ut supra