Auf die Verfügung des Königlichen Landrathes Herrn von Briesen vom 20. dieses Monatsonats auf den Communalwegen I .u. II. Classe Baumpflanzungen anzulegen, beschließt die Versammlung im Interesse der Lndwirthschaft auf Anlage von Baumpflanzungen an den qu. Wegen nicht einzugehen.