Ein Gemeindeverordneter interpellirt den Vorsitzenden, ob Schritte gethan seien zur Verfolgung des Einsenders des an No. 120 des Düsseldorfer Kreisblattes abgedruckten, zuerst durch die Rhein- und Ruhrzeitung gebrachten Schmäh-Artikels über Neuß, in welchem durch böswillige Entstellungen von Thatsachen und grobe Lügen die hiesige Behörde sowohl wie die Gemeinde überhaupt sehr verdächtigt werde. Eventuell werde des- fallsiges Einschreiten beantragt.
Vorsitzender bemerkte auf diese Interpellation, welcher die übrigen Gemeindeverordneten sich anschlossen, daß bereits eine öffentliche amtliche Widerlegung des Inserats veranlaßt, und ebenfalls die gerichtliche Ver-
[Nächste Seite] Verfolgung wegen Verläumdung eingeleitet sei.actum ut supra
Gemeinderath autorisirte den Bürgermeister, behufs Bestrei- tung der städtischen laufenden Ausgaben, eine Summe bis zu viertausend Thalern vorschußweise bei der Sparkasse zu entnehmen, unter dem Vorbehalt jedoch, daß dieselbe beim Eingang der verschiedenen im November zurück- erstattet werden.
actum ut supra