Auf die bezüglichen früheren Beschlüsse hinweisend, bewilligte Gemeinderath heute dem Stud. Phil.Joseph Zeck auf dessen Eingabe vom 5. des Monats einen ferneren Vorschuß von fünfzig Thalern zur Fortsetzung seiner Studien mit dem früheren Vorbehalt der seiner Zeit zu bewirkenden Zurückerstattung.
actum ut supra