Die Stadtverordneten-Versammlung faßte den einhel- ligen Beschluß, bei dem bevorstehenden fünfzigjährigen Dienst-Jubiläum Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen (:1. Januar 1857:) ein Höchstdenselben Namens der Stadt Neuhs eine Glückwunsch-Adresse zu erlassen.
actum ut supra