Band 52: Eintrag vom  26. April 1858 (Nr. 232)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

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Transkription

 
6. Commissionsbericht über den Antrag des evangelischen Presbyteriums auf Bewilligung einer Gehaltsverbesserung für den evangelischen Pfarrer.

Die Commission referirt, daß die Stadt mit Bezugnahme auf die §§ 1. und 2. des Gesetzes vom 14. Merz 1845, wonach ordentliche kirchliche Bedürfnisse, welche bei Verkündigung dieses Gesetzes nicht schon mit dem GemeindeEtat gestanden haben, von den betreffenden Confessionsgenossen aufzubringen sind, eine Gehaltsverbesserung für den evangelischen Pfarrer aus städtischen Mitteln nicht bewilligen könne. Die Stadtverordneten-Versammlung schloß sich diesem Referate mit dem Bemerken an, wie sie hiernach den gesetzlichen Bestimmungen gegenüber nicht in der Lage sei, dem gestellten Antrage zu entsprechen. actum ut supra

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