Gemeinderath ertheilte seine Genehmigung zu der vom 16. Juni c. Statt gefundenen Verpachtung des Grases auf zehn Morgen der Kuhweide zum Betrage von überhaupt 192 Thlr 15 Sgr., sowie zu der am 21. diesesMonats geschehenen Verpachtung der Grasnutzung auf der Laache vor dem Rheinthor und auf 15 Morgen 129 Ruthen 50 Fuß des rechten Erftufers von dem neuen Dammtheile bis zum Gräbchen zu überhaupt 156 Thlr 10 Sgr.
Imgleichen genehmigte Gemeinderath die am 17. des Monats auf sechs Jahre vorgenommenen Wiederverpachtung der städtischen Lagerplätze am Krahnen zum jährlichen Pachtpreise von zusammen 114 Thr.
actum ut supra
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