Der Antrag von Dickmann ihm den Theil in der Wiesenabtheilung B, auf welchem er ein Wärterhäuschen und einen Schuppen stehen hat, zu verpachten, wird genehmigt und zwar vorläufig bis zum Herbst d. Js. zum Preise von 1 th. pro Jahr unter der Bedingung, daß er nach Aufhebung des Vertrages betreffs der Kuhweide dieses Terrain wieder als Wiese an die Stadt abgebe.