Band 58: Eintrag vom  6. August 1877 (Nr. 1190)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Kuhweide.

Auf den Antrag der hiesigen Viehbesitzer, um die Genehmigung, ihr Vieh wie früher auf die Wiese treiben zu dürfen, wird beschlossen, die Beschweidung durch das hiesige Vieh bis zum 30. October zu gestatten.