In Anbetracht, daß der Unternehmer für die Haltung der Zielochsen Math. Neidhöfer durch die Theuerung der Futterkräuter nicht voll sein bestehen hat, will die Versammlung nichts dagegen haben, daß derselbe von jetzt an, statt das contractlich auf 3 Sgr festgestellten Sprunggeldes, ein solches von 5 Sgr. erhebe.
actum ut supra