Nach Vortragung des Commissionsberichtes über die Verle- gung der Waisenhausschule aus dem ehemaligen Dr. Jäger'schen Hause in das Huppertz'sche Lokal, und geschehener näherer Berathung, beschloß die Stadtverordneten-Ver- sammlung, die Sache bis dahin zu vertagen, daß Nachweis über die wirklich vorhandenen frei- willigen Beiträge für das als Privat-Anstalt fortzu- führende Waisenhaus erbracht ist.
actum ut supra