Gemeinderath genehmigt, daß dem Ackerer Math. Neidhöfer hierselbst vom 7. Juli c. an die Hal- tung zweier Ziehochsen gegen eine jährliche Vergütung von hundert Thlrn auf drei oder sechs Jahre unter Vorbehalt dreimonatlicher Kündigung übertragen werde, wobei der- selbe dem p. Neidhöfer für die nöthige Ein- richtung, die bei Aufhebung des Vertrages an die Stadt übergehen solle, einen Betrag von fünfzehn Thln bewilligt.
actum ut supra