Band 50: Eintrag vom  18. Juni 1855 (Nr. 348)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath genehmigt, daß dem Ackerer Math. Neidhöfer hierselbst vom 7. Juli c. an die Haltung zweier Ziehochsen gegen eine jährliche Vergütung von hundert Thlrn auf drei oder sechs Jahre unter Vorbehalt dreimonatlicher Kündigung übertragen werde, wobei derselbe dem p. Neidhöfer für die nöthige Einrichtung, die bei Aufhebung des Vertrages an die Stadt übergehen solle, einen Betrag von fünfzehn Thln bewilligt.

actum ut supra