Die Stadtverordneten-Versammlung nahm den Bericht der Commission für Finanzwesen über die von derselben vorgenommene Prüfung des Haushaltungs Etats pro 1859 entgegen, woraus hervorgeht, daß man gegen die gemachten Vorschläge nichts zu erinnern findet.
Die Versammlung, welcher diese Vorschläge einzeln vorgetragen wurden, erklärte sich überall mit denselben einverstanden, und insbesondere genehmigte dieselbe daß der Ertrag des städtischen Grases mit Rücksicht auf die Erfahrungen der letzteren Jahre um 1000 Thlr niedriger, nämlich auf 9000 Thlr angenommen, und daß der Ertrag der Einzugsgelder ad 500 Reichsthaler nicht zu laufenden Ausgaben oder zur gewöhnlichen Schulden-Amortisation verwendet, sondern einstweilen reservirt werde, um entweder wie außergewöhnliche Schulden-Amortisation damit zu bewirken, oder zu einem künftigen etwaigen außergewöhnlichen Bedürfnisse zu verwenden.
Der Etat wurde darauf in Einnahmen und Ausgabe balancirend zur Summe von achtundvierzig Tausend einhunderfünfzig Thalern festgestellt.
Zur Aufbringung des Defizits ad 15596 Thlr 24 Sgr. 9Pf. wurde folgende Umlage beschlossen: a. auf die Grundsteuer 3% mehr als bisher, demnach 87% b. auf die klassifizirte Einkommenssteuer und auf die Klassensteuer herunter bis einschließlich der Vierten Stufe, ebenfalls 3% mehr als bisher, nämlich 87%, c. auf die dritte Stufe der Klassensteuer (: Sätze von 3 Thlr :) wie bisher 60%, d. auf die zweite Stufe der Klassensteuer (: Sätze von 2 Thlr :) wie bisher 25%; e. auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L wie bisher 10% Die unterste Klassensteuer-Stufe sei in bisheriger Weise von der Communalsteuer frei zu lassen.
actum ut supra