2. Commissionsbericht über die Aufbringung dürftiger Irren in
der
Privat-Pflege-Anstalt. Die Commission berichtet, daß sie nach der angestellten Untersuchung
[Nächste Seite] respective nach den gepflogenen Verhandlungen mit der I
nhaberin
des Privat-Irren-Pflege-Anstalt es für angemessen finde,
wenn, und hiermit sei dieselbe einverstanden, auf 15 Jahre
ein Vertrag dahin abgeschlossen werde, daß die sämmtlichen
weiblichen Irren in der
Privat-Pflege-Anstalt gegen eine
Vergütung von 80 Thr aufgenommen werden, mit dem Vorbehalte jedoch Seitens der
Armen-Verwaltung, daß ihr von 5 zu
5 Jahren das Kündigungsrecht frei stehe, sowie daß gedachte
Anstalt, welche gegenwärtig noch nicht in ihrer beabsichtigten
Ausdehnung vollendet ist, binnen zwei Jahren alle weiblichen
dürftigen Irren aufnehmen müsse.
Die Versammlung erklärte sich mit diesen Vorschlägen
einverstanden.
Der vorsitzende Bürgermeister theilte ferner mit, daß bei der
Verwaltung der Privat-Pflege-Anstalt solche Vorkehrungen getroffen
seien, daß derselben ein bestimmtes Personal vorstehe, und
die Verwaltung des Bürgerhospital dadurch nicht beeinträchtigt werde.
actum ut supra