Band 52: Eintrag vom  30. Dezember 1858 (Nr. 338)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Commissionsbericht über die Aufbringung dürftiger Irren in der Privat-Pflege-Anstalt. Die Commission berichtet, daß sie nach der angestellten Untersuchung [Nächste Seite] respective nach den gepflogenen Verhandlungen mit der Inhaberin des Privat-Irren-Pflege-Anstalt es für angemessen finde, wenn, und hiermit sei dieselbe einverstanden, auf 15 Jahre ein Vertrag dahin abgeschlossen werde, daß die sämmtlichen weiblichen Irren in der Privat-Pflege-Anstalt gegen eine Vergütung von 80 Thr aufgenommen werden, mit dem Vorbehalte jedoch Seitens der Armen-Verwaltung, daß ihr von 5 zu 5 Jahren das Kündigungsrecht frei stehe, sowie daß gedachte Anstalt, welche gegenwärtig noch nicht in ihrer beabsichtigten Ausdehnung vollendet ist, binnen zwei Jahren alle weiblichen dürftigen Irren aufnehmen müsse.

Die Versammlung erklärte sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.

Der vorsitzende Bürgermeister theilte ferner mit, daß bei der Verwaltung der Privat-Pflege-Anstalt solche Vorkehrungen getroffen seien, daß derselben ein bestimmtes Personal vorstehe, und die Verwaltung des Bürgerhospital dadurch nicht beeinträchtigt werde.

actum ut supra