Die Versammlung ersucht den Vorsitzenden den zum Niederthore nach dem Rheinthore führenden Fußpfad thunlichst herstellen zu lassen. Inzwischen sei dem Beschlusse vom 30. Mai 1859 gemäß mit den fortgesetzten Einleitungen für die spätere Eröffnung der Hafenstraße zwischen den beiden genannten Thoren vorzugehen.
actum ut supra