Beschlossen wird, 1. unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthum den Weg längs der Krur versteinen und so viel als nöthig in Stand setzen zu lassen; 2. sich für die Stadt an der durch die Mühlenbesitzer auszuführenden Herstellung und Befestigung des Erftufers am Rosenberge zu betheiligen; 3. die betr. Commission zu beauftragen, mit den Besitzern der in die projectirte Hafenstraße vor dem Rheinthore fallenden Gärten wegen käuflicher Überlassung der betr. Gartentheile zu unterhandeln und darüber derStadtverordnetenVersammlung Bericht zu erstatten, wornach erneut die Vorbereitung der neuen Straße in Angriff genommen werden soll.
actum ut supra