St. V. V. beschließt, den von dem Architekten Metzer beabsichtigten Bau eines Wohn-Hauses an der Hafenstraße nicht zu gestatten, wünscht, daß von der Verwaltung bald möglichst, je- denfalls noch im Laufe dieses Jahres ein neuer Plan für die Aenderung der Fluchtlinien der Hafen- straße vorgelegt werde.
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