Auf den Antrag des Kirchenvorstandes und nach geschehener Prüfung desselben durch die Commission für Bauwesen notirte die Stadtverordneten-Versammlung einen Betrag von 80 Thlr. für die Kirchenkasse zur Bestreitung einer unvermeidlichen außergewöhnlichen Reparatur an der Kaplanei auf dem Friedhofe. Da die Arbeiten an dem Kaplanei-Gebäude bereits in Angriff genommen worden, so sei dem Kirchen-Vorstand bemerklich zu machen, daß in der Folge derartige Arbeiten nicht eher zu beginnen seien, bis die nöthigen Mittel auf Grund eines vorgelegten Kostenanschlages bewilligt seien.
Actum utsupra