Auf den Vorschlag der Commission für städtisches Eigenthum wurde beschlossen, das Niederthor nebst den dazu gehörigen Seitenmauern sowie das ehemalige Pförtnerhaus daselbst, auf den Abbruch zu verkaufen, wobei die Ausstellung in zwei Abtheilungen vorzunehmen. Über die Verwendung des disponibel werdenden Hausplatzes bleibt Beschluß vorbehalten. actum ut supra
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